Förderung | Photovoltaik
Einspeisevergütung
Im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) hat der Gesetzgeber die Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Netz gesetzlich geregelt.
Demnach besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung für den in das Netz des örtlichen Energieversorgers eingespeisten Stroms für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.
Die Höhe der Einspeisevergütung pro kWh richtet sich dabei nach dem Jahr und Monat der Inbetriebnahme, sowie der Art und der Größe der Anlage.
Stand: Januar 2015
Vergütung Netzeinspeisung (in Cent/kWh)
Art der Anlage
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Dach- und Fassadenanlagen
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Anlagengröße
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bis 10kW
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bis 40kW
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bis 500kW
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Februar 2015
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12,53
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12,18
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10,90
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März 2015
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12,50
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12,15
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10,87
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April 2015
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12,47
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12,12
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10,85
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Die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom (kWh) bleibt während der gesamten Dauer von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme konstant.
Wenn Sie beispielsweise im April 2014 eine Aufdachanlage bis 10 kW in Betrieb nehmen, erhalten Sie bis zum Ende des Jahres 2035 die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung in Höhe von 13,28 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom.
Eigenverbrauch
Seit 2009 kann der von einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom teilweise oder auch ganz selbst verbraucht werden. Der selbst erzeugte und genutzte Solarstrom muss dabei nicht mehr teuer vom Stromversorger bezogen werden.
Strompreisentwicklung
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Cent/kWh
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Veränderung zum Vorjahr
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2008
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21,48
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+4,3%
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2009
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22,82
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+6,2%
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2010
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24,38
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+6,8%
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2011
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25,28
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+3,7%
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2012
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25,95
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+2,7%
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2013
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29,19
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+12,5%
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Bei stetig steigenden Strombezugspreisen und sinkenden Einspeisevergütungen liefern die durch den Eigenverbrauch eingesparten Stromkosten heute den entscheidenden Beitrag zum finanziellen Ertrag einer Solarstromanlage.
Zinsgünstige Finanzierung
Eine ganze Reihe von Kreditinstituten bieten spezielle, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Solarstromanlagen. Einer der bekanntesten Anbieter ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) des Bundes.
Die Höhe des Fremdfinanzierungsanteils ist dabei frei wählbar, so dass eine Solarstromanlage auch vollständig fremdfinanziert werden kann. Die Tilgung des Darlehens erfolgt ausschliesslich über die von der Solarstromanlage erwirtschaftete Einspeisevergütung.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Der Betrieb einer Solarstromanlage berechtigt zum Vorsteuerabzug. Die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis der Anlage wird nach dem Kauf vom Finanzamt zurückerstattet.
Darüberhinaus können der Kaufpreis der Anlage linear über 20 Jahre abgeschrieben und alle mit der Anlage verbundenen Ausgaben (z.B. Zinsen für die Finanzierung der Anlage, Versicherungen) im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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